Wohnung kündigen Schweiz 2026: Fristen, Musterbrief & Checkliste
Auf einen Blick: Kündigungsfrist für Mieter = 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats (OR Art. 266a). Bei Mietverhältnissen über 5 Jahre gilt für Vermieter eine Frist von 3 Monaten. Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Die Kündigung einer Mietwohnung ist ein wichtiger Schritt, der in der Schweiz klaren rechtlichen Regeln folgt. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die Fristen, die korrekte Form — und enthält einen Musterbrief, den Sie direkt kopieren können.
Kündigungsfristen 2026 — was gilt in der Schweiz?
| Situation | Frist | Termin |
|---|---|---|
| Mieter kündigt (Standard) | 1 Monat | Ende Kalendermonat |
| Vermieter kündigt (Mietverhältnis < 5 Jahre) | 3 Monate | Ende Kalendermonat |
| Vermieter kündigt (Mietverhältnis > 5 Jahre) | 3 Monate | gesetzliche Kündigungstermine |
| Befristeter Vertrag | wie im Vertrag vereinbart | — |
Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt grundsätzlich einen Monat zum Ende eines Kalendermonats (OR Art. 266a). Das bedeutet: Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit Sie zum Ende des nächsten Monats ausziehen können.
Beispiel: Kündigung am 30. August → frühester Auszug 30. September.
Achtung: Kündigung am 15. August gilt ebenfalls erst zum 30. September — die Frist läuft ab Ende des laufenden Monats.
Diese Standardfrist gilt für unbefristete Mietverträge. Je nach Kanton und individuellem Mietvertrag können abweichende Regelungen gelten — prüfen Sie Ihren Vertrag. Haben Sie Zweifel an den Klauseln, hilft der KI Mietvertrag-Checker.
Besondere Kündigungsfristen und Ausnahmen
Für gewisse Situationen gelten in der Schweiz längere Kündigungsfristen. Bei längeren Mietverhältnissen (mehr als fünf Jahre) können Vermieter eine verlängerte Frist fordern, die mindestens drei Monate zum Ende eines Kalendermonats beträgt.
Auch bei Kündigungen durch den Vermieter gelten teilweise andere Fristen. Ein Vermieter muss beispielsweise bei längeren Mietverhältnissen oder bei Kündigungen ohne triftigen Grund deutlich längere Fristen einhalten.
Kurzfristige Kündigungen sind in der Schweiz grundsätzlich nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen in Notfällen, etwa bei erheblichen Vertragsverletzungen. In solchen Fällen sollten Sie juristischen Rat einholen.
Häufige Fragen zur Wohnungskündigung in der Schweiz
Kann ich meine Wohnung zum 15. eines Monats kündigen?
Nein – die Standardkündigungsfrist läuft immer zum Ende eines Kalendermonats, nicht zur Monatsmitte. Eine Kündigung vom 15. Juli hat denselben Effekt wie eine vom 1. Juli: Der frühestmögliche Auszugstermin ist der 31. August (1 Monat nach Ende Juli). Eine Kündigung am 15. August würde erst zum 30. September wirksam, da der August bereits läuft und die Frist ab Monatsende zählt.
Wie lange ist die Kündigungsfrist als Mieter in der Schweiz?
Für Mieter gilt gesetzlich eine Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats (OR Art. 266a). Das gilt für die meisten unbefristeten Wohnmietverträge. Ihr Mietvertrag kann eine längere Frist vereinbaren – prüfen Sie die Klauseln. Eine kürzere als die gesetzliche Frist ist zum Nachteil des Mieters nicht zulässig.
Gilt die 1-Monats-Frist auch für Vermieter?
Nein. Vermieter müssen bei unbefristeten Verträgen in der Regel 3 Monate einhalten. Bei Mietverhältnissen über 5 Jahre und bei Kündigungen auf gesetzliche Kündigungstermine gelten zusätzliche Regeln. Eine Kündigung durch den Vermieter kann zudem angefochten werden, wenn kein triftiger Grund vorliegt.
Kann ich die Kündigung per E-Mail oder WhatsApp einreichen?
Nein. Die Kündigung muss schriftlich und handschriftlich unterzeichnet sein. E-Mail, SMS oder WhatsApp sind rechtlich nicht gültig. Empfohlen wird immer der Versand per Einschreiben mit Rückschein – nur so haben Sie einen rechtssicheren Nachweis des Zustelldatums.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Die Kündigung wird auf den nächstmöglichen Termin verschoben. Wer im August kündigen wollte (Auszug 30. September), aber die Kündigung erst am 1. September einreicht, ist bis 31. Oktober an die Wohnung gebunden. Passen Sie den Kündigungstermin in Ihrem Musterbrief entsprechend an.
Muss ich als Mieter einen Nachmieter suchen?
Sie sind nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu stellen. Das Gesetz (OR Art. 264) gibt Ihnen aber das Recht, die Wohnung frühzeitig zurückzugeben, wenn Sie einen zumutbaren Ersatzmieter präsentieren, der zum gleichen Termin einziehen kann und die gleichen Bonität- und Referenzanforderungen erfüllt. Der Vermieter muss einen solchen Kandidaten akzeptieren – lehnt er ohne Grund ab, sind Sie ab dem Angebot des Nachmieters von der Mietzahlungspflicht befreit.
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